Collaudo (Hauptuntersuchung)
ist bei Neuwagen nach 4 Jahren und dann alle 2 Jahre durchzuführen.
Sie muss innerhalb des Monats der Erstzulassung durchgeführt werden.
Fahrzeuge ohne Collaudo dürfen nicht mehr am Verkehr teilnehmen.
Das Auto darf nur mehr bis zur nächsten ermächtigten Werkstatt gebracht werden.
Sollte das jedoch nicht gemacht werden, i
st eine Geldstrafe bis zu 7.369 € zu errichten und zusätzlich wird das Fahrzeug bis zu 90 Tage stillgelegt!
Welche Kontrolluntersuchungen werden am Fahrzeug durchgeführt?
- Bremsvorrichtungen
- Lenkvorrichtung und Lenkrad
- Sichtverhältnisse (Rückspiegel, Scheiben, usw.)
- Leuchten, Rückstrahler und elektrische Anlagen
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
- Fahrgestell und am Fahrgestell befestigte Teile
- Sonstige Ausstattungen (Sicherheitsgurte, Hupe, Drehzahlmesser, usw.)
- Umweltbelastung (Abgase, Lärm, usw.)
- Zusatzkontrollen für Fahrzeuge, die zum öffentlichen Personentransport bestimmt sind (Notausgänge, usw.)
- Fahrzeugidentifizierung (Kennzeichen, Fahrgestellnummer)